Förderung
1. Der Hildegardis-Verein
ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Er wurde im Jahr 1907 gegründet. Das Ziel des Hildegardis-Vereins ist es, die Voraussetzungen von Frauenbildung nachhaltig zu verbessern – durch die Gestaltung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und durch die individuelle Förderung mit Darlehen, Familienstipendien, Mentoring-Programmen und Coaching-Angeboten.
2. Anforderungsprofil
Der Hildegardis-Verein fördert Frauen,
- die bereit sind, gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen und persönlich Stellung zu beziehen.
- die ihren Glaubensweg ernst nehmen und sich kritisch-aktiv mit ihrem christlichen Glauben auseinandersetzen, die mit ihrer Kirche leben und sie mitgestalten wollen.
- die aus der Spannung zwischen persönlicher Bildung, beruflichem Erfolg und verantwortlicher Beziehung Wege für sich und unsere Gesellschaft entwickeln wollen.
Das Angebot des Hildegardis-Vereins zielt auf die Förderung lebenslangen Lernens. Der Verein will Frauen in verschiedenen biographischen Lebensphasen bei ihrer Aus- oder Weiterbildung ermutigend begleiten: in fortgeschrittenen Studienetappen, bei der Aufnahme von Zweit- und Aufbaustudiengängen, während Auslandssemestern, in Promotion oder Habilitationsprojekten. Der Hildegardis-Verein fördert christliche Frauen aller Fachrichtungen und Berufsziele. Für die Bewerberinnen gibt es keine Altersbeschränkungen.
3. Bewerbung
Der Hildegardis-Verein
- vergibt zinslose Darlehen an Frauen, die in Deutschland oder im Ausland ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren - vor allem für deutsche Frauen katholischer Konfession in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.
- fördert in Einzelfällen ausländische Katholikinnen, die in Deutschland studieren oder sich beruflich weiterbilden.
- vergibt zinslose Darlehen für Zweit- und Aufbaustudien.
- bietet eine Familienförderung an. Um dieses Zusatzstipendium, können sich Studentinnen mit Kind bewerben, die in die Darlehensförderung aufgenommen wurden.
3.1. Bewerbungsverfahren
Zweimal jährlich entscheidet der Hildegardis-Verein über die Aufnahme in die Darlehensförderung. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni (Darlehensauszahlung ab dem folgenden Wintersemester) und der 31.12. (Darlehensauszahlung ab dem folgenden Sommersemester; der Termin entfällt in 2012) eines jeden Jahres.
Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheidet der Auswahlbeirat des Vereins zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zum persönlichen Bewerbungsgespräch, das kurzfristig vereinbart wird. Anschließend ergeht die endgültige Zu- oder Absage. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen zur Sicherung des Darlehens notwendig. Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich zu regelmäßigen Berichten über den Fortgang der Studien.
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3.2. Formale Voraussetzungen |
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- Anschreiben, das die Bewerbung begründet und das Auskunft über die Ziele der Qualifizierung und die geplante Finanzierung des Studiums/der Ausbildung gibt;
- Bewerbungsbogen und Foto;
- aussagekräftiger Lebenslauf, der einen Schwerpunkt auf die Darstellung; der familiären Situation, des bisherigen Studienverlaufs und die persönliche Verbindung zum christlichen Glauben legt;
- Kopien von Zeugnissen (incl. Schulabschlusszeugnis) und bereits erworbenen Studiennachweisen sowie eine Immatrikulationsbescheinigung;
- von ausländischen Bewerberinnen einen Nachweis ihrer Deutsch-Kenntnisse;
- Die Gutachten erbittet der Verein in geschlossenen Umschlägen oder mit direkter Post an die Adresse des Hildegardis-Vereins.
- Gutachten eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin (bei einem Studienantrag) bzw. einer/eines Lehrenden im gewählten Fach (bei einem Antrag auf Weiterbildungsförderung), das folgende Punkte anspricht:
- Beschreibung und Bewertung des bisherigen Studienverlaufs
- Darstellung der fachlichen Schwerpunkte und Interessen
- Einschätzung der Potenziale und beruflichen Perspektiven.
4. Förderung
4.1. Darlehen, Rückzahlung
Die Darlehen des Hildegardis-Vereins sind zinslos und belaufen sich pro Darlehensnehmerin auf maximal 10.000 Euro. Für die Auszahlung stehen zwei Vergabetypen zur Verfügung, die im Einvernehmen vereinbart werden:
a) eine Auszahlung in monatlichen Raten à 500 bzw. 250 Euro oder
b) die Auszahlung der Gesamtsumme in ein bzw. zwei Raten.
Modell b) steht Studentinnen/Auszubildenden offen, die im Ausland leben oder ein konkretes wissenschaftliches Vorhaben planen.
Bei Modell a) endet die Auszahlung der monatlichen Darlehen entweder mit dem Ende des Examenssemesters oder mit Abschluss der Aus- oder Weiterbildung, in jedem Fall jedoch mit Erreichen der Höchstsumme.
Darlehen des Hildegardis-Vereins können auch zur Finanzierung eines Zweitstudiums oder einer (berufsbegleitenden) Zusatzqualifikation gewährt werden. Frauen, die ein Zweit- oder Aufbaustudium planen, können Darlehen bereits vor dessen Beginn beantragen. Die Bewilligung erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Studienergebnisse und Gutachten aus dem Erststudium. Sollte der letzte qualifizierende Abschluss längere Zeit zurückliegen, empfiehlt sich für das wissenschaftliche Gutachten ein Gespräch mit Lehrenden der zukünftigen Ausbildungseinrichtung.
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Sie beträgt jährlich 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 Euro monatlich. Die Rückzahlung beginnt mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, spätestens 2 Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate.
4.2. Familienförderung
Mit seinen Familienstipendien zielt der Hildegardis-Verein biographiebegleitend auf die verbesserte Vereinbarkeit von Bildung, Familie und Beruf. Studierende Frauen, die in die Darlehensförderung des Hildegardis-Vereins aufgenommen wurden, können zusätzlich zur monatlichen Auszahlung des Darlehens die Auszahlung von monatlich 50 Euro für jedes leibliche oder adoptierte Kind (bis zum Alter von 18 Jahren) beantragen, das mit der Darlehensnehmerin im gemeinsamen Haushalt lebt. Die ergänzende Familienförderung wird bis zum Ausbildungsabschluss, maximal für 40 Monate gezahlt. Sie wird als Stipendium gewährt und ist nicht zurück zu zahlen.
Nach erfolgter Aufnahme in die Darlehensförderung des Vereins kann die Familienförderung in einem Schreiben (mit Begründung) beantragt werden, welches u.a. über die Familien- und Kinderbetreuungs-Situation Auskunft gibt. Beizulegen sind Stammbuchauszug und Kindergeldbescheid.
Bewerbungen richten Sie an:
Hildegardis-Verein e.V.
Frauen – Studien – Fördern
Prof. Dr. Gisela Muschiol
Wittelsbacherring 9
D-53115 Bonn
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Birgit Mock (Geschäftsführerin)
Tel.: 0228 96 59 249
Fax: 0228 96 95 226
Für diejenigen Studentinnen, die die Kriterien des Hildegardis-Vereins nicht erfüllen, weisen wir auf den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau hin: www.kfw.de
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