Bewerbung

Auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen, zu denen auch ein Seelsorge-, sowie ein Hochschulgutachten gehören, entscheidet der Auswahlbeirat des Vereins zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zum persönlichen Bewerbungsgespräch. Anschließend ergeht die endgültige Zu- oder Absage. Ablehnungen werden nicht begründet.

Bei positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen zur Sicherung des Darlehens notwendig. Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich zu regelmäßigen Berichten über den Fortgang der Studien.

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30. Juni bzw. am 31. Dezember.

Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

Bei Fragen wendet euch gerne an post@hildegardis-verein.de